Informationen

Aktuelles

Die Coronavirus-Epidemie hat die Bundesregierung veranlasst, Regeln zu sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich herauszugeben. Nicht erfasst von Beschränkungen sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, zu denen auch die Zahnarztpraxen gehören. Sie sollen für die Versorgung der Bevölkerung geöffnet bleiben. Praxisschließungen sind nicht vorgesehen. Das Zahnzentrum Bovenden bleibt bis auf weiteres geöffnet.

 

Im folgenden haben wir Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, Prophylaxe und anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, bringen Sie bitte bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Sie kommen bei uns zur Zahnbehandlung in eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass wir die Zeit des vereinbarten Behandlungstermins ausschließlich für Sie reserviert haben. In einer Bestellpraxis entstehen durch Terminversäumungen Ausfallzeiten und damit auch Nachteile für andere Patienten, die schon länger auf einen Termin warten, aber nicht mehr kurzfristig einspringen können.

Wenn Sie einen Behandlungstermin einmal nicht einhalten können, sagen Sie diesen daher bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die ursprünglich für Sie vorgesehene Zeit möglichst noch einem anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Vielen Dank!

Ihre eigene Musik

Während der Zahnbehandlung und insbesondere während zahnärztlich chirurgischer Behandlungen treten erfahrungsgemäß dröhnende Geräusche auf.

Unser Tipp: Bringen Sie sich Ihre eigene Musik oder ein Hörbuch mit! Ihre Lieblingsmusik über Ihre Kopfhörer oder Ihr Headset direkt ins Ohr geleitet, können Sie unsere Geräusche am besten übertönen und sich den Aufenthalt so selber etwas kurzweiliger gestalten.

Schwangerschaft

Eine Beeinflussung der Entwicklung des Ungeborenen durch zahnärztliche Maßnahmen ist sehr unwahrscheinlich, dennoch sollten verschiebbare Behandlungen möglichst erst nach der Schwangerschaft erfolgen.

Wenn Ihnen Ihr Zahnfleisch während Ihrer Schwangerschaft verstärkt Probleme bereitet, sollten Sie es behandeln lassen, denn ist Ihr Zahnfleisch gesund, so ist auch Ihr Baby besser geschützt.

Bei Zahnschmerzen sollten Sie sich frühzeitig beim Zahnarzt vorstellen. Häufig stecken eine Karies, eine entzündete Zahnfleischtasche oder eine Wurzelentzündung dahinter, die auch während einer Schwangerschaft behandelt werden sollten.

Um Schmerzfreiheit während der Behandlung zu erreichen, sollte diese in der Regel möglichst unter lokaler Betäubung erfolgen. Im Vergleich zum Stress, dem Sie bei starken Schmerzen ausgesetzt sind, ist die lokale Betäubung unschädlich für das Ungeborene.

Sparen Sie durch jährliche Zahnarztbesuche

Wer regelmäßig und langfristig jährliche Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, spart Geld. Einerseits, weil durch Früherkennung von Karies oder Parodontitis umfangreichere Zahnsanierungen möglicherweise vermieden werden können. Andererseits gewährt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse einen höheren Festzuschuss zu Zahnersatzleistungen (z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen), wenn Sie ein vollständiges Bonusheft vorlegen. Das Bonusheft erhalten Sie bei uns in der Praxis.

Kommen Sie gewohnheitsmäßig in etwa zum Jahresende zur Routineuntersuchung, kann ein Kalenderjahr schnell einmal um ein paar Tage überschritten sein, mit der Folge, dass ein Fehljahr in Ihrem Bonusheft entsteht, wodurch Ihr Bonus komplett verfällt!

Unser Tipp: Melden Sie sich in unserem Recall-System an. Wir rufen Sie dann rechtzeitig an, um einen Termin zur Vorsorgeuntersuchung zu vereinbaren.

Wellness für die Zähne: Mindestens einmal im Jahr zur Professionellen Zahnreinigung

Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleischs sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen.

Die lebenslange Gesunderhaltung Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches können Sie durch regelmäßige Professionelle Zahnreinigungen fördern. Die Professionelle Zahnreinigung ist „Wellness für die Zähne“, eine schonende Vorbeugungsmaßnahme. Sie wird von unserem geschulten Personal durchgeführt und hinterlässt ein frisches sauberes Mundgefühl. Die Zähne werden durch die professionelle Zahnreinigung hell und glatt und auch gereiztes Zahnfleisch hört nachhaltig wieder auf zu bluten.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie nach jedem Besuch den nächsten Termin.

Kaum Strahlenbelastung durch zahnärztliche Röntgenaufnahmen

Dank der modernen Röntgenverfahren ist die Strahlenbelastung bei der Anfertigung von zahnärztlichen Röntgenaufnahmen im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen anderer medizinischer Fachrichtungen außerordentlich gering.

Die natürliche Röntgenstrahlung aus dem Weltraum, der wir auf der Erde jährlich ausgesetzt sind, entspricht der Strahlenbelastung, die bei der Anfertigung von ungefähr 100 großen zahnärztlichen Übersichtsaufnahmen oder 400 kleinen Zahnaufnahmen auftritt.

Die Strahlenbelastung, der Sie während einer Flugreise nach Amerika ausgesetzt sind, entspricht der von 2 Übersichtsaufnahmen oder 8 kleinen Zahnaufnahmen.

Zudem ist das Rauchen einer einzigen Zigarette in etwa so gesundheitsschädlich wie die Anfertigung von 4 Zahn-Röntgenaufnahmen bzw. einer großen Übersichtsaufnahme.

Keine unnötigen Röntgenaufnahmen

Obwohl die Strahlenbelastung bei der Anfertigung von zahnärztlichen Röntgenaufnahmen im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen anderer medizinischer Fachrichtungen außerordentlich gering ist, sollten unnötige Röntgenaufnahmen vermieden werden. Deshalb werden wir bei Ihnen nur dann röntgen, wenn der Nutzen größer als das Risiko ist.

Sollten Sie als Überweisungspatient in unsere Praxis kommen, lassen Sie sich bitte für Ihrem Termin bei uns Ihre Aufnahme von Ihrem Hauszahnarzt aushändigen.

Was ist eigentlich ein Oralchirurg?

Ein Oralchirurg ist ein approbierter Zahnarzt, der eine mindestens 4-jährige hauptberufliche Weiterbildung auf dem Fachgebiet der Zahnärztlichen Chirurgie absolviert hat. Bis zur Abschlussprüfung dieser Weiterbildung muss der Zahnarzt eine bestimmte Anzahl durchgeführter Zahn- und kieferchirurgischer Operationen nachweisen. Näheres siehe auch hier:
wikipedia.org/wiki/Oralchirurgie

Sprechzeiten

Montag-Donnerstag 8-18 Uhr
Freitag 8-15 Uhr

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0551 379 15 800
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